Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist eine nicht zu unterschätzende Pflicht des Unternehmers

Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, die Sie im Bereich Datenschutz erfüllen müssen?

  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten engagiert, der vom Ausbildungsstand und von seiner Tätigkeit die gesetzlichen Anforderungen kennt und ihnen entspricht?
  • Wie stellen Sie sicher, dass die minimal geforderten Datenschutzdokumente stets auf neuestem Stand und griffbereit sind?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind der Einhaltung des § 4g I 1 BDSG verpflichtet. Ein Missbrauch im Umgang mit personenbezogenen Daten kann katastrophale Folgen haben.

Demnach sind Unternehmen – in welchen mindestens zehn Personen mit einem automatisierten Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – verpflichtet, offiziell einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen.

Gleichermaßen gilt dies für zum Beispiel Adressverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Auskunfteien sowie für Unternehmen, die sehr sensible Daten, wie im Sektor „Gesundheit“ verarbeiten. Auch hier gibt das BDSG klare Anweisungen vor.

Der vom Unternehmen autorisierte Datenschutzbeauftragte muss die Fachkompetenz zur Erfüllung seiner Aufgaben besitzen und nachweisen, wobei sein Fokus in der Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme sowie im Einsatz präventiver Sicherheitsmaßnahmen liegt.

Der betriebliche Datenschutz wird vom Gesetzgeber regelmäßig kontrolliert. Weder der Inhaber, der Geschäftsführer, noch der hauseigene IT-Administrator dürfen die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Verstöße gegen diese Regelung können vom Gesetzgeber mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro oder sogar Haftstrafen geahndet werden. Ganz zu schweigen vom Imageschaden, der einem Unternehmen durch den Missbrauch von personenbezogenen Daten entstehen kann.

Die Vorteile von externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sind:

  • DSB betrachten interne Abläufe von Unternehmen neutral und unvoreingenommen
  • DSB unterliegen keinem besonderen Kündigungsschutz.
  • DSB handeln praxisorientiert, auch mit der Erfahrung in anderem Firmen und Branchen.
  • Für DSB fallen transparente und planbare Kosten an.
  • Da kein Mitarbeiter mit der Sicherstellung des Datenschutzes beauftragt werden muss/darf, gehen in Unternehmen keine produktiven Arbeitszeiten verloren.