IT Sachverständiger

EDV-Gutachten

Als DESAG verbandsgeprüfter und anerkannter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen erstellen wir für Privatpersonen und Unternehmen EDV Gutachten – objektiv, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch!

Unsere Tätigkeit als IT-Sachverständiger umfasst:

  • Begutachtung von Internet- und Intranet Technologien
  • Begutachtung von IT Dokumentationen
  • Analyse von Systemstrukturen
  • Erstellung von IT Dokumentationen
  • Erstellung von Schadensanalysen /-gutachten
  • Erstellung von Privatgutachten
  • Erstellung von Versicherungsgutachten
  • Bewertung von Datenschutzeinrichtungen
  • Analyse von Daten- und IT-Sicherheit im Unternehmen

Wer beauftragt einen Sachverständigen?

Generell jeder der eine fachliche Frage kompetent und verständlich beantwortet haben möchte. In der Praxis des Sachverständigen sind dies zumeist Rechtsanwälte und Gerichte. Auch Firmen kontaktieren gerne Sachverständige um eine unabhängige Meinung zum Beispiel zur IT Dokumentation zu erhalten.

Aber auch Privatpersonen ziehen immer häufiger die Experten zu Rate. Insbesondere im Bereich der Wertermittlung oder bei der Schadensregulierung mit Versicherungen.

Die Abwicklung verläuft wie folgt:

  1. Ausführliches Gespräch über das zu erstellende Gutachten (Gebühren, Verfahren, Termin etc.)
  2. Klärung des Sachverhalts (Was ist wann, wo, wie und mit wem geschehen)
  3. Klärung über die Beschaffung von Unterlagen (Gebrauchsanleitungen, Dokumentation etc.)
  4. Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in der die wichtigsten Punkte (Gebühren, Termine, Zeitpunkt der Zahlung, Umfang, Ziel des Gutachtens etc.) klar geregelt sind
  5. Erteilung von Vollmachten zur Einsichtnahme (zur Vorlage bei Behörden oder Beteiligten)
  6. Vor Ort Begutachtung des Sachverhalts (dies kann auch bereits vor Beginn der Verhandlungen von Nöten sein) eventuell mit Bildern zur Beweissicherung
  7. Recherchen, Untersuchungen, Berechnungen und Begutachtung durch den Sachverständigen
  8. Während der Begutachtung, eventuell Mitteilung über den aktuellen Stand des Gutachtens
  9. Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber mit Datum und Unterschrift
  10. Rückfragen zum Gutachten
  11. Bei Fehlern, Korrektur des Gutachtens
  12. Bezahlung des Gutachtens durch den Auftraggeber
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